Rezertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)
- Vollständig ausgefüllter Rezertifizierungsantrag (>>Rezertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
- Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
- Positives Good Standing (>>Good-Standing-Papier EMDREA)
- Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
50 Einheiten Fortbildung:
Davon mindestens 20 Einheiten EMDR spezifische Fortbildung oder Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen.
Die restlichen 30 Einheiten können aus den folgenden Bereichen stammen:
- Max. 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie
- Max. 10 Einheiten Selbsterfahrung in EMDR
- Max. 10 Einheiten Intervision (nur mit Kolleg*innen in gleicher oder höherer Qualifikation in EMDR, Auflistung der Termine, Teilnehmer*innen und besprochenen Themen)
- Max. 10 Einheiten Selbststudium: Lesen von einschlägiger Fachliteratur
- Max. 10 Einheiten Präsentationen auf EMDR-Tagungen, EMDR-Lehrtätigkeit
- Max. 10 Einheiten EMDR-Forschungsaktivitäten: Klinische Forschung und Beiträge zur Weiterentwicklung von EMDR auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene
Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.
Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in (Practitioner) beträgt € 48,- (Stand 21.10.2022).